Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit fachsprachlichen Texten sind wir in der Lage, Ihre Unterlagen und Dokumente in die französische, deutsche und englische/amerikanische Sprache zu übersetzen, bzw. entsprechend anzupassen. Dies gilt insbesondere für:
- Notarielle und amtliche Urkunden, Verträge und Rechtstexte
Gesellschaftsverträge – Satzungen; Handelsregisterauszüge; Vertragstexte, Protokollierungen, Gerichtsbeschlüsse, Vollmachten, Erbscheine ... - Finanztechnische Dokumente
Bilanzen; Due Diligence; Unternehmensbewertungen; Geschäftsberichte; Steuergutachten ... - Marketing-Instrumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Firmenportraits; Sales-Folder; Kataloge; Pressemitteilungen ... - Technische Dokumentationen
Gutachten; Produktbeschreibungen; Handbücher; Leitfäden; Sicherheitsdatenblätter ...
Als allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer der französischen Sprache für die Gerichte und Notare im Lande Hessen, können wir auch die Beglaubigung der übersetzten Texte übernehmen.
Auch das Erbringen von Dolmetschleistungen (im Rahmen von Verkaufsgesprächen, Verhandlungen, Unternehmensbesuchen, Gerichtsverhandlungen …) zählt zu unserem Dienstleistungsangebot.
Des Weiteren sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung von Texten bzw. dem Korrekturlesen behilflich und fungieren auch als Sprachmittler im Rahmen Ihrer fernmündlichen oder schriftlichen Beziehungen zu ausländischen Ansprech- bzw. Geschäftspartnern (z.B. Steuer-, Finanz- und Verwaltungsbehörden)
Die vertrauliche Behandlung Ihrer Aufträge sowie deren absolut termingerechte Ausführung und Lieferung sind für uns selbstverständlich.